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Aktuelles

Feuerwerk

  • Feuerwerk-Erdabschuss ©
Feuerwerk: Gesetzliche Bestimmungen
Die Silvesternacht rückt näher, aber schon vorher lassen es viele "krachen".
Wer gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes verstößt, dem drohen hohe Strafen - oder sogar „Arrest“.

Vorsicht in Menschenmengen

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen ist verboten.

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nicht innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verwendet werden.

Wer gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes verstößt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro oder mit Arrest bis zu sechs Wochen bestraft.

 

Die Gesetzeslage der Klassen I bis IV
Das Überlassen und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse I (Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren) unterliegen keiner Beschränkung. Sie sollten dennoch nicht an Kinder unter 14 Jahren abgegeben werden.

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerk) dürfen Personen unter 18 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden. Grundsätzlich ist die Verwendung solcher Gegenstände im Ortsgebiet verboten, sie dürfen auch in geschlossenen Räumen nicht verwendet werden.

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse III (Mittelfeuerwerk) mit einem Gesamtgewicht (Anfeuerungs-, Treib- und Effektsatz) von mehr als 50g bis 250g dürfen nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung Personen über 18 Jahren überlassen und von diesen verwendet werden. Im Bewilligungsbescheid ist Ort und Zeit der Verwendung anzuführen. Der Besitz und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse III mit einer Steighöhe von mehr als 100 m sind überhaupt verboten.

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse IV (Großfeuerwerk) dürfen nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden, wenn sie nachweisen, dass sie über entsprechende Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Pyrotechnik verfügen. Ansonsten gelten die Bestimmungen für pyrotechnische Gegenstände der Klasse III.

Pyrotechnische Signalmittel (z.B.: Leuchtraketen) dürfen Personen unter 15 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden.

 

Guten Rutsch ins neue Jahr sowie Gesundheit für 2011

wünscht Ihnen Ihr Ortsleiter für den Zivilschutz in Hafnerbach

Hubert Birkfellner

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