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Sicher durch den Winter
Es ist fast ein Phänomen, aber Jahr für Jahr wiederholt sich das gleiche Spiel. Es gibt Autofahrer, die regelmäßig vom Wintereinbruch "überrascht" werden. Das heißt sie haben es verabsäumt, ihr Fahrzeug zeitgerecht so auszustatten, um auch bei schlechter Wetter- und Straßenlage weitgehend problemlos unterwegs sein zu können. Büßen müssen dies nicht nur sie selber, sondern auch andere Fahrzeuglenker, die zwar selbst gut vorgesorgt haben, aber z. B. durch hängen gebliebene Fahrzeuge an der Weiterfahrt gehindert werden.
Um die Sicherheit und den Verkehrsfluss zu verbessern gilt daher seit 2007 in Österreich die sogenannte "Winterausrüstungspflicht". Das heißt jeweils ab dem 1. November müssen alle Pkw bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Winterreifen ausgestattet sein. Wer seinen Pkw bei Eis und Schnee stehen lässt ist von dieser Regelung ausgenommen. Ausnahmen gibt es auch für geschlossene Schnee- und Eisfahrbahnen, hier darf man statt Winterreifen auch Schneeketten anlegen. Für Busse und Lkw gilt in den kalten Monaten generell die Winterreifenpflicht.
Genauere Informationen zu der Winterausrüstungspflicht erhalten Sie beim ARBÖ oder ÖAMTC.
Das Geheimrezept gegen Blechsalat und Blessuren: wintertaugliches Fahrzeug und angepasste Fahrweise - Fuß vom Gas und Abstand halten!