Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Gemeinde Globasnitz! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

Grenzwerte für die Konzentration von Luftschadstoffen am Arbeitsplatz

Chemie/ Gifte/ Toxische Stoffe/ Dämpfe

Kein Stoff ist entweder giftig oder ungiftig. Allein die eingenommene Menge ist entscheidend für die schädliche oder nützliche Wirkung. Eine genaue Abschätzung der Giftwirkung eines Stoffes auf den Menschen ist nur bedingt möglich, da die Wirkung von verschiedenen Faktoren wie Gewicht, allgemeine Konstitution, bestimmten Gewöhnungseffekten sowie der Art und Dauer der Einwirkung beeinflusst wird und naturgemäß kaum praktische Versuche am Menschen durchgeführt werden können.
Als Grenzwerte für die Konzentration eines Luftschadstoffes am Arbeitsplatz wurden der MAK- und der TRK-Wert eingeführt.

Maximale Arbeitsplatzkonzentration - MAK
Der MAK-Wert dient dem Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Gesundheitsschäden durch Gefahrstoffe. Er wird wie folgt definiert: "Der MAK-Wert ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnisse auch bei wiederholter und langfristiger, in der Regel täglich achtstündiger Exposition, jedoch bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40Stunden im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt."
Eine kurzzeitige Überschreitung des MAK-Wertes z.B. bei einem Schadstoffaustritt, muss nicht unbedingt zu einer Vergiftung führen. Längere Expositionen können aber bereits bei einer 5 bis 10-fachen Überschreitung des MAK-Wertes akute Vergiftungserscheinungen zur Folge haben. Aber auch die Langzeitwirkung verschiedener Stoffe darf nicht außer Acht gelassen werden.

Technische Richtkonzentration - TRK
Der TRK-Wert dient dem Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Gesundheitsschäden beim Umgang mit krebserzeugenden und krebsverdächtigen Stoffen. Er wird wie folgt definiert: "Unter der Technischen Richtkonzentration eines gefährlichen Stoffes versteht man die- jenige Konzentration als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann und die als Anhalt für die zu treffenden Schutzmaßnahmen und die messtechnische Überwachung am Arbeitsplatz heranzuziehen ist."
Die Einhaltung der Technischen Richtkonzentration am Arbeitsplatz soll das Risiko einer Beeinträchtigung der Gesundheit vermindern, vermag dieses jedoch nicht vollständig auszuschließen.

Maßeinheit für die akute Gefahr eines toxischen Stoffes

Die akute toxische Gefahr eines Stoffes wird in der wissenschaftlichen Literatur mit Hilfe der sogenannten "halbletalen Dosis", dem LD 50 -Wert, angegeben. Er wird wie folgt definiert: "Der LD 50-Wert gibt jene Stoffmenge an, bei deren Aufnahme 50 Prozent der Versuchstiere innerhalb von 14 Tagen getötet werden."

Da die Aufnahme der Giftstoffe auf drei verschiedene Arten erfolgen kann, müssen Unterscheidungen getroffen werden

Aufnahmeart und Bezeichnung

Belastungszeitraum

Maßeinheit

LD 50 Wert für Verschlucken
akute orale Toxizität
einmalige orale
Einnahme
mg Stoff / kg
Körpergewicht
LD 50 Wert für Hautkontakt
akute dermale Toxizität
kontinuierlicher Hautkontakt
über 24 Stunden
mg Stoff / kg
Körpergewicht
LC 50*9 Wert für Einatmen
akute inhalatorische Toxizität
kontinuierliches Einatmen
über 4 Stunden
mg Stoff / Liter Luft
oder ppm **)

*)     LC = Letal concentration
**)   ppm = parts per million (Teile von einer Million)
        1 ppm eines Gases bedeutet, dass in 1m3 Luft  1cm3  des Gases enthalten ist - ppm entspricht ungefähr mg/m3 Luft



Der Unfallgrenzwert
Der Unfallgrenzwert, ausgedrückt in ppm, gibt jene Dosis an, bei deren einmaliger Aufnahme keine irreversiblen Schäden der menschlichen Gesundheit zu erwarten sind. Bei den vom Verband der deutschen chemischen Industrie (VCI) festgelegten Werten wurde von einem Belastungszeitraum von 60 Minuten ausgegangen. Da im Realfall die Belastungsdauer auf Grund von Alarmplänen und Sicherheitsvorkehrungen darunter liegen wird, kann somit von einer sicheren Grenze gesprochen werden.
Einige Beispiele:

SubstanzMAKTRKUnfallgrenzwert
 mg/m3ppmmg/m3ppmppm
Acrylnitril     4,5 2 30
Ammoniak 18       500
Benzol  1,65500
Blausäure1110  35
Chlor1,50,5  20
Chlorwasserstoff75  90
Ethylenimin  0,90,530
Ethylenoxid  53400
Fluorwasserstoff23  30
Formaldehyd0,60,5  10
Methylisocyanat0,0250,01  3
Phosgen0,40,1  2
Phosphorwasserstoff0,150,1  5
Propylenoxid  62,51000
Schwefeldioxid52  30
Schwefelkohlenstoff3010  500
Xylol440100  1000

Weitere Artikel zu diesem Thema:


« zurück

« zurück zur Suchmaske