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Grenzwerte für die Konzentration von Luftschadstoffen am Arbeitsplatz
Chemie/ Gifte/ Toxische Stoffe/ Dämpfe
Kein Stoff ist entweder giftig oder ungiftig. Allein die eingenommene Menge ist entscheidend für die schädliche oder nützliche Wirkung. Eine genaue Abschätzung der Giftwirkung eines Stoffes auf den Menschen ist nur bedingt möglich, da die Wirkung von verschiedenen Faktoren wie Gewicht, allgemeine Konstitution, bestimmten Gewöhnungseffekten sowie der Art und Dauer der Einwirkung beeinflusst wird und naturgemäß kaum praktische Versuche am Menschen durchgeführt werden können.
Als Grenzwerte für die Konzentration eines Luftschadstoffes am Arbeitsplatz wurden der MAK- und der TRK-Wert eingeführt.
Maximale Arbeitsplatzkonzentration - MAK
Der MAK-Wert dient dem Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Gesundheitsschäden durch Gefahrstoffe. Er wird wie folgt definiert: "Der MAK-Wert ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnisse auch bei wiederholter und langfristiger, in der Regel täglich achtstündiger Exposition, jedoch bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40Stunden im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt."
Eine kurzzeitige Überschreitung des MAK-Wertes z.B. bei einem Schadstoffaustritt, muss nicht unbedingt zu einer Vergiftung führen. Längere Expositionen können aber bereits bei einer 5 bis 10-fachen Überschreitung des MAK-Wertes akute Vergiftungserscheinungen zur Folge haben. Aber auch die Langzeitwirkung verschiedener Stoffe darf nicht außer Acht gelassen werden.
Technische Richtkonzentration - TRK
Der TRK-Wert dient dem Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Gesundheitsschäden beim Umgang mit krebserzeugenden und krebsverdächtigen Stoffen. Er wird wie folgt definiert: "Unter der Technischen Richtkonzentration eines gefährlichen Stoffes versteht man die- jenige Konzentration als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann und die als Anhalt für die zu treffenden Schutzmaßnahmen und die messtechnische Überwachung am Arbeitsplatz heranzuziehen ist."
Die Einhaltung der Technischen Richtkonzentration am Arbeitsplatz soll das Risiko einer Beeinträchtigung der Gesundheit vermindern, vermag dieses jedoch nicht vollständig auszuschließen.
Maßeinheit für die akute Gefahr eines toxischen Stoffes
Die akute toxische Gefahr eines Stoffes wird in der wissenschaftlichen Literatur mit Hilfe der sogenannten "halbletalen Dosis", dem LD 50 -Wert, angegeben. Er wird wie folgt definiert: "Der LD 50-Wert gibt jene Stoffmenge an, bei deren Aufnahme 50 Prozent der Versuchstiere innerhalb von 14 Tagen getötet werden."
Da die Aufnahme der Giftstoffe auf drei verschiedene Arten erfolgen kann, müssen Unterscheidungen getroffen werden
Aufnahmeart und Bezeichnung | Belastungszeitraum | Maßeinheit |
LD 50 Wert für Verschlucken akute orale Toxizität | einmalige orale Einnahme | mg Stoff / kg Körpergewicht |
LD 50 Wert für Hautkontakt akute dermale Toxizität | kontinuierlicher Hautkontakt über 24 Stunden | mg Stoff / kg Körpergewicht |
LC 50*9 Wert für Einatmen akute inhalatorische Toxizität | kontinuierliches Einatmen über 4 Stunden | mg Stoff / Liter Luft oder ppm **) |
*) LC = Letal concentration |
Der Unfallgrenzwert
Der Unfallgrenzwert, ausgedrückt in ppm, gibt jene Dosis an, bei deren einmaliger Aufnahme keine irreversiblen Schäden der menschlichen Gesundheit zu erwarten sind. Bei den vom Verband der deutschen chemischen Industrie (VCI) festgelegten Werten wurde von einem Belastungszeitraum von 60 Minuten ausgegangen. Da im Realfall die Belastungsdauer auf Grund von Alarmplänen und Sicherheitsvorkehrungen darunter liegen wird, kann somit von einer sicheren Grenze gesprochen werden.
Einige Beispiele:
Substanz | MAK | TRK | Unfallgrenzwert | ||
mg/m3 | ppm | mg/m3 | ppm | ppm | |
Acrylnitril | 4,5 | 2 | 30 | ||
Ammoniak | 18 | 500 | |||
Benzol | 1,6 | 5 | 500 | ||
Blausäure | 11 | 10 | 35 | ||
Chlor | 1,5 | 0,5 | 20 | ||
Chlorwasserstoff | 7 | 5 | 90 | ||
Ethylenimin | 0,9 | 0,5 | 30 | ||
Ethylenoxid | 5 | 3 | 400 | ||
Fluorwasserstoff | 2 | 3 | 30 | ||
Formaldehyd | 0,6 | 0,5 | 10 | ||
Methylisocyanat | 0,025 | 0,01 | 3 | ||
Phosgen | 0,4 | 0,1 | 2 | ||
Phosphorwasserstoff | 0,15 | 0,1 | 5 | ||
Propylenoxid | 6 | 2,5 | 1000 | ||
Schwefeldioxid | 5 | 2 | 30 | ||
Schwefelkohlenstoff | 30 | 10 | 500 | ||
Xylol | 440 | 100 | 1000 |
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