Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Gemeinde Globasnitz! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.
Aktuelles
Mach´dein Auto WINTERFEST!
Ab 01. November gilt die Winterreifenpflicht!Wer sich nicht daran hält provoziert Unfälle und hohe Geldstrafen...
Winterreifenpflicht für Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen
Die Winterreifenpflicht für Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen gilt im Zeitraum vom 1.11. bis 15.4, sofern winterliche Fahrverhältnisse (Schnee, Eis, Matsch) bestehen.
Mit 1.1.2008 wird sie erstmals eingeführt (29. KFG-Novelle)
Die Winterreifenpflicht besteht nicht, wenn das Kfz nicht verwendet wird, also bloß abgestellt ist. bzw. wenn bei winterlichen Fahrverhältnissen Schneeketten an den Antriebsrädern montiert sind.
Im Folgenden die häufigsten Fragen rund um die Pkw-Winterreifenpflicht:
Darf ich vom 1. Nov. bis 15. April generell keine Sommerreifen verwenden?
Winterreifen- oder Schneekettenpflicht besteht für Pkw, Kombi und Lkw bis 3,5 t von 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen
Winterrreifenpflicht für Lkw mit über 3,5 t besteht von 1. November bis 15. April
Winterrreifenpflicht für Busse besteht von 1. November bis 15. März
Mitführpflicht von Schneeketten besteht für Lkw mit über 3,5 t und Busse von 1. November bis 15. März
Darf ich meinen Pkw mit Ganzjahresreifen vom 1. Nov. bis 15. April fahren?
Bei winterliche Fahrbahnverhältnisse dürfen Pkw, Kombi und Lkw bis 3,5 t von 1. November bis 15. April nur verwendet werden, wenn auf allen Rädern Reifen, welche zur Verwendung als Schnee- und Matschreifen (M+S) oder als Schnee-, Matsch und Eisreifen (M+MS) bestimmt sind, montiert sind. Mindestprofiltiefe ist bei Radialreifen 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm.
Ist die Fahrbahn durchgehend mit oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- und Eisschicht bedeckt, darf auch dann gefahren werden, wenn statt der Winterreifen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert sind.
Welche Bereifung muss ein Anhänger haben, wenn ich diesen mit meinem Pkw ziehe?
Ist das Zugfahrzeug mit Winterreifen ausgestattet, ist die Rechtslage betreffend die Verwendung von Winterreifen oder Ganzjahresreifen auch am Anhänger nicht eindeutig, jedoch vom ARBÖ dringend empfohlen.
Ist das Zugfahrzeug mit Spikesreifen ausgestattet, sind am Anhänger Spikesreifen vorgeschrieben.
Wann muss ich Schneeketten an meinem Pkw montieren?
Bei Schneekettenpflicht (Gebotszeichen "Schneeketten vorgeschrieben") müssen alle Kraftfahrzeuge, die diese Straße benützen, an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge bereits mit Winterreifen oder Spikesreifen ausgestatten sind oder Allradfahrzeuge sind. Durch eine Zusatztafel können Fahrzeuge, die mit Winterreifen oder Spikesreifen ausgestattet sind oder Allradfahrzeuge jedoch von dieser Pflicht ausgenommen werden.
Wann darf ich mit meinem Pkw mit Schneeketten fahren?
Fahren mit Schneeketten ist nur erlaubt, wenn die Straße von einer ununterbrochenen oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- und Eisschicht bedeckt ist oder dies auf Grund des Gebotszeichens „Schneeketten vorgeschrieben" geboten ist; im Tunnel müssen die Schneeketten nicht abgenommen werden. Bei der Montage der Schneeketten sind jedenfalls die Betriebsvorschriften des Fahrzeugherstellers zu beachten, wobei die Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren sind.