Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien

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Aktuelles

KÖNNEN RAUCH, FEUER UND RAUCHWARNMELDER „GAUNER UND MITWISSER“ SEIN?

Unter Katastrophenvermeidung (Katastrophenprävention) sind alle Maßnahmen zu verstehen, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Folgen einer Katastrophe (z.B. interne Katastrophen) deutlich abschwächen und die Menschen motivieren ihren Beitrag zu leisten.

Rauch und Feuer liegen eng nebeneinander, sind oft gefährliche „Gauner“ die sich einer besonderen Sprache bedienen.

Der Rauch nimmt uns dem Atem. Das Feuer lässt uns spüren. Aber auch durch die Kontamination von Rauchpartikel/Rauchgase lösen bei uns das Husten und das brennen in den Augen aus.

Wie gesagt „die Gauner“ (Rauch und Feuer) treten oft gemeinsam auf.

Es gibt auch unterschiedliche Mitwisser: Die einen heißen Rauchmelder und die anderen Rauchwarnmelder.


In den in öffentlichen Einrichtungen sind meist Rauchmelder in Verwendung, die direkt zur Feuerwehr melden.

In Eigenheime und Wohneinheiten sind meist  Rauchwarnmelder eingesetzt.

Sie warnen, wecken und verhelfen uns zur Handlungsfähigkeit, aber sie  lassen uns auch im Regen stehen und melden nicht selbstständig zur Feuerwehr weiter.

Die Gefahr besteht meistens nachts wenn wir schlafen.

Zum Aufwecken braucht man Lärm zu mindesten 80dB. Es ist der Beginn unserer schmerzgrenze. Denn es bleiben Ihnen im schlimmsten Fall nur 3 Minuten, um sich in Sicherheit zu bringen.

Deshalb haben Rauchwarnmelder 85dB. Bedenken Sie auch, jede geschlossene Türe bringt 20dB. weniger als man braucht um wach zu werden.

Mehrere Rauchwarnmelder in unterschiedlichen Räumen könnten Abhilfe schaffen.

Wenn Rauchmelder- Rauchwarnmelder eingebaut sind, dann benötigen sie eine Funktionsprüfung.

Getauschte Batterien sollten mit einer Klebeetikette versehen sein, mit der Aufschrift, Datum getauscht.

Wenn Rauchwarnmelder verstaubt sind, lediglich Öffnungen ausblasen.

Wenn die Funktion gestört, ein Fehler festgestellt und die Störung behoben, bedarf es wieder einer Funktionsprüfung.

In Zweifelfall, berät Sie gerne die Feuerwehr!


Zahlreiche Rechtsvorschriften im Bundes- und Landesrecht schreiben Sicherheitsmaßnahmen und -standards vor. Auf Gemeindeebene können auch Anregungen vorgegeben werden, die zur Vermeidung von Gefahren dienlich sein könnten.  Des Weiteren existieren umfangreiche Normen auf internationaler Ebene (ISO), europäischer Ebene (CEN) und nationaler Ebene (ÖNORM).


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