Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien
2201 Gerasdorf bei Wien
Kirchengasse 2
02246 2272-0
Aktuelles
Ein paar Sicherheitstipps aufgelistet: Sicherheit bei konzessionierter Veranstaltungen
Check die Liste:Entsprechende Vorschriften der jeweiligen Gemeinde, das Gaststättengesetz, die Gewerbe, Veranstaltungsgesetz u. dgl. Sowie die Brandschutzverordnung wären zu beachten. Nutzen sie die Workshops, Aus- und Fortbildungsangebote zur Veranstaltungssicherheit.
Am 24. Juli 2010 starben bei der Loveparade in Duisburg 21 junge Menschen, ca. 500 Personen wurden verletzt und noch immer müssen viele Menschen psychische Hilfe in Anspruch nehmen.
Die Ansätze zur Verbesserung der Sicherheit von Großveranstaltungen im Freien sind vielfältig wohl nicht zuletzt, weil Veranstaltungen im Freien sehr unterschiedlich sind.
Kein Veranstaltungsort ist dem anderen gleich. Die Veranstalter –innen muss jeweils die Gefahren berücksichtigen, die typisch erwartet werden können. (z.B. Naturereignisse, Gewalt u. dgl.).
Sicherheit ist nicht ein Ergebnis, sondern ein laufender Prozess an dem dauernd gearbeitet werden muss. Daher sind Schulungen, Fortbildungen u. dgl. wichtig.
Gefahren und Konfliktpotentiale sind z. B. Alkohol, Gelände, Probleme Zu/Abgang, Verkehrsanbindungen, Gewalt, Menschenansammlungen,…
Denken Sie daran, jeder Evakuierungsabschnitt ist in seiner Art u. Weise einzigartig u. Bedarf einer guten Planung.
Sorgen Sie dafür, dass die Sicherheit aller Teilnehmer während der gesamten Veranstaltung gegeben ist!
Für die Sicherheit sind verantwortliche Personen zu bestimmen, z.B. auch Ordnungsdienste, Sicherungsposten engagieren. Damit im Notfall rechtzeitig zum Verlassen der Veranstaltungsstätte aufgefordert werden kann und diese auch rasch und gefahrlos verlassen können. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat während der gesamten Veranstaltung anwesend zu sein, oder durch eine beauftragte Person vertreten zu sein, die zu allen Vorkehrungen befugt ist, die zur Erfüllung der Verpflichtungen der Veranstalterin- der Wetterbeobachtung oder des Veranstalters notwendig sind.
Gegebenenfalls vor Ort notwendige ehrenamtliche Dienste abklären (Rettungsdienst, Sanitäter,
Sicherheitsdienst, Personenschutz, Feuerwehr u. dgl. Zuständige Stellen wie Polizei, Rettungsdienst, Notarzt, Feuerwehr usw. müssen informiert sein wo eine Veranstaltung stattfindet evtl. ist die Lage vor Ort durch Verantwortliche zu prüfen.
Spielen oder besprechen Sie Szenarien durch
Notfall-Meldestelle organisieren z. b. Handy sowie Notfall-Rufnummern an gut sichtbarer Stelle Kennzeichnen und im Handy speichern.
Eventuell für den Notfall einen Notfallplan ausarbeiten.
Beachten Sie das Defibrillatoren vorhanden und Erste- Hilfe- Koffer gewartet sind.
Planen Sie für einen Notfall einen weiteren Rettungsweg ein.
Überprüfen bzw. freihalten von Notausgängen, Sackgassen u. einengungen vermeiden!
Freihaltung von Rettungs- Fluchtwege!
Zufahrtswege und Aufstellflächen für Feuerwehr, Polizei, Rettung müssen gewährleistet sein.
Denken Sie an Sammelplätzen für Notfälle.
Organisation des Verkehrs (An- und Abfahrt, Parkplätze, Verkehrslenkung -regelung, Absperrungen, Verkehrsschilder, evtl. Parkgebühren sind zu beachten.
Freihaltung von Parkplätze für Menschen die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Kontrolle von Absturzsicheren stellen.
Brandschutzmaßnahmen (Feuerlöscher, Feuermelder, Sirene, Lautsprecher),
Versicherung abschließen für den Schadensfall um das Restrisiko abzudecken
Einhaltung der Sperrzeiten und Jugendschutzbestimmungen bei der Ausgabe
von Alkohol und Rauchtabak (Hinweis auf Altersgrenzen, Ausweiskontrollen am
Eingang/an der Theke, Bändchen für Minderjährige, alkoholfreie Getränke im
Sortiment, ggf. spezielles attraktives Angebot an alkoholfreien Drinks wie
Saftbar, Milchbar, alkoholfreie Cocktails
Hygienebestimmungen beachten bei der Zubereitung und Ausgabe von
Speisen kennzeichnen
Verzichten Sie auf spitze und scharfe Gegenstände bei Massenansammlungen
Notfalltaschenlampen können Leben retten