http://www.siz.cc/tools/image.php?image=WappenFinkenstein.jpg&width=&height=Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

Aktuelles

Wildbachbegehungen dienen der Hochwassersicherheit

  • Abflusshindernisse Wildbäche ©
Die Gemeinden sind verpflichtet, alljährlich Wildbachbegehungen durchzuführen. Dabei werden Abflussbehinderungen wie eingerutschte oder abgetrifftete Hölzer (Bäume, Sträucher, Wurzeln u.ä.) protokolliert und die Eigentümer des Ufergrundstückes aufgefordert, die "Übelstände" zu beseitigen. Bei großen Hochwasserereignissen der vergangen Jahrzehnte wurde festgestellt, dass beträchtliche Schäden durch nicht ordnungsgemäß geräumte Wildbäche mitverursacht wurden. Mit dem Landesforstgesetz 1979 hat man die Gemeinde, durch deren Gebiet Wildbäche fließen, dazu verpflichtet, jährlich eine Begehung der Wildbäche durchzuführen. Nach größeren Unwettern sollte zusätzlich eine Begehung stattfinden.

Wer ist für die Entfernung der "Abflusshindernisse" zuständig ?

Die Entfernung von einrutsch- bzw. absturzgefährdeten Bäumen, abflusshindernden Bewuchs, obliegt den Eigentümern des jeweiligen betroffenen Ufergrundstückes. Schäden an Hochwasserschutzbauten, Bachbettauflandungen bzw. -eintiefungen werden von der Wildbach- und Lawinenverbauungen in Ordnung gebracht.

Wünschenswert wäre es, wenn die Waldeigentümer, die Grundstücke im Uferbereich von Wildbächen besitzen, selbst regelmäßig Kontrollen durchführen und evtl. Abflusshindernisse gleich entfernen würden.

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