Gefährlichen Stoffe: Schutzmaßnahmen
Brand/ Feuer/ Explosion/ Dämpfe
Schutzmaßnahmen bei gefährlichen Stoffen
Gefährlichen Stoffe können zu einer großen Gefahr für Mensch und Umwelt werden. Pannen bei der Verarbeitung, Lagerung und dem Transport haben oft schwerwiegende Auswirkungen. Bei Explosionen und Bränden in Chemiebetrieben oder nach Unfällen beim Transport gefährlicher Güter, können großräumige Schadstoffwolken Leben und Gesundheit der Bevölkerung akut gefährden. Bei einem Unfall mit gefährlicher Güter sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Egal, ob man als Beteiligter, als Zeuge oder als nachkommender Kraftfahrer davon betroffen ist.
Schutz durch einhalten der"3A" - Regel
Abstand: Entfernung aus der Gefahrenzone ist der sicherste Schutz
Abschirmung: Schutzbekleidung, Deckung, geschützten Raum aufsuchen
Aufenthaltszeit: so kurz wie möglich halten! In der Gefahrenzone nur dann aufhalten, wenn dies zur Rettung oder Gefahrenabwehr unbedingt notwendig ist.
Notruf der Vergiftungsinformationszentrale: 01/406 43 43
Gefahren durch brennbare Gase und Flüssigkeiten
Durch Störungen und Undichtheiten bei Gasanlagen kann es zu Explosionen kommen die Gebäude zum Einsturz bringen. Um solchen Ereignissen vorzubeugen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Einrichtung unumgänglich.
Brennbare Gase
Anlagen für die Verwendung brennbarer Gase dürfen nur von Fachleuten errichtet und in Betrieb genommen werden. Gasleitungen und Gasflaschenanschlüsse müssen dicht sein. Dichtheitsprüfung nur mit Prüfspray oder Seifenwasser durchführen. Keinesfalls die Dichtheit durch Ableuchten mit offener Flamme überprüfen.
Bei Gasgeruch im Haus besteht Explosionsgefahr, daher: | |
Betroffene Räume gut lüften | Kein offenes Feuer oder Licht verwenden |
Keine Lichtschalter betätigen | Keine Klingelanlage betätigen |
Nicht in diesen Räumen telefonieren | Elektrische Geräte im bestehenden Schaltzustand belassen |
Abschaltung nur außerhalb des Gefahrenbereiches vornehmen | Nachbarn verständigen (Klopfen, keinesfalls klingeln) |
Gasanspeisung schließen (beim Gaszähler oder beim Hauptventil der Hausanspeisung) | Gebäude verlassen |
Feuerwehr und Gasversorgungsunternehmen benachrichtigen | Undichtheiten an Geräten oder Leitungen vom Fachmann beheben lassen |
Falsches Verhalten kann zur Katastrophe führen! |
Erdgas
ist leichter als Luft und verflüchtigt sich nach oben.
Flüssiggas
ist schwerer als Luft, sinkt daher zu Boden und fließt in tiefergelegene Räume ab. Flüssiggasflaschen dürfen nicht in Kellerräumen, aber auch nicht auf Gängen und Stiegenhäusern, in Hauseingängen und Hausdurchfahrten abgestellt werden.
Flüssiggas dehnt sich bei Erwärmung stark aus, ab einer Temperatur von 70 °C muss mit dem Bersten von Versandbehältern gerechnet werden. Diese sind deshalb vor Erwärmung zu schützen, dürfen keiner direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt und auch nicht in der Nähe von Öfen und Heizkörpern aufgestellt werden (Abstand von Wärmequellen mindestens 1,5 m).
Spraydosen
enthalten durchwegs brennbare Gase als Treibgas. Vorsicht bei der Verwendung in der Nähe von offenem Licht oder Feuer.
Brennbare Flüssigkeiten
Entleerte Behälter von brennbaren Flüssigkeiten können immer noch brennbare Dämpfe enthalten. Achtung Explosionsgefahr!
Müssen an solchen Behältern Schweißarbeiten durchgeführt werden, dann ist die Reparaturstelle ganz nach oben zu drehen und der Behälter bis unmittelbar unter die Schweißstelle mit Wasser zu füllen. Große Behälter (Tanks, Kessel) müssen für solche Zwecke mit Inertgas gefüllt werden.
Heizöl darf nur in dafür geeigneten Behältern (verschließbare Kannen, Kanister, Fässer, Tanks) und nur an dafür zugelassenen Plätzen, innerhalb von Auffangtassen oder Auffangwannen gelagert werden. Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten innerhalb der Wohnung ist nur in begrenzten Mengen und in gut durchlüfteten Räumen ohne Feuerstätte zulässig.
Das Zünden oder Aktivieren von Feststoffbränden durch Zugeben von brennbaren Flüssigkeiten ist lebensgefährlich! Es können plötzliche Stichflammen und Explosionen auftreten.
Auch viele im Haushalt verwendete Reinigungsmittel sind brennbar, Flaschenkennzeichnung beachten!
Feuerwerkskörper
sind mit Spreng- und/oder brennbaren Stoffen gefüllt. Das Zünden von Feuerwerkskörpern birgt immer eine Verletzungs- und Brandgefahr. Gebrauchsanweisung und Altersbeschränkungen sind unbedingt zu beachten. Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe von Personen und bei Trockenheit gezündet werden.
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