Warn- und Alarmsystem
Chemie/ Gifte/ Toxische Stoffe/ Dämpfe
Um die rasche Warnung der Bevölkerung zu gewährleisten, haben Bund und Länder ein gemeinsames Warn- und Alarmsystem aufgebaut. Die Warnung erfolgt über die in allen Orten vorhandenen rund 7.000 Feuerwehrsirenen - in Wien über spezielle Zivilschutzsirenen - wobei die gemeinsame Auslösung dieser Sirenen nicht nur auf Gemeinde und Bezirksebene, sondern auch auf Landesebene möglich ist. Eine zentrale Auslösung für ganz Österreich durch die Bundeswarnzentrale des Bundesministeriums für Inneres wird bei Unfällen dieser Art zwar nicht notwendig sein, wäre aber technisch möglich.
Die Kontaktstelle für Unfallmeldungen aus dem Ausland
Die Bundeswarnzentrale ist aber auch Österreichs Kontaktstelle für alle Unfallmeldungen aus dem Ausland. Ein permanenter Dienstbetrieb garantiert die verzugslose Weitergabe dieser Meldungen an die lokalen Behörden zur Einleitung der erforderlichen Hilfs- und Informationsmaßnahmen.
Die Bedeutung der Sirenensignale
Das in ganz Österreich einheitliche akustische Warn- und Alarmsystem unterscheidet zwischen drei verschiedenen Signalen:
Warnung 3 Minuten gleichbleibender Dauerton
Ein gleichbleibender Dauerton von 3 Minuten bedeutet "Warnung" vor einer herannahenden Gefahr. Es besteht zur Zeit noch keine akute Gefährdung. Sie müssen sich aber auf eine herannahende Gefahr einstellen. Schalten Sie Ihr Radio- oder Fernsehgerät (ORF) ein, und informieren Sie sich über die weiteren Verhaltensmaßnahmen
Alarm 1 Minute auf- und abschwellender Heulton
Ein auf- und abschwellender Heulton von 1 Minute bedeutet "Alarm". Verlassen Sie die Straße und suchen Sie schützende Räumlichkeiten auf. Informieren Sie sich unbedingt über Radio oder TV, welche Schutzmaßnahmen Sie ergreifen sollen. Die weiteren Verhaltensmaßnahmen werden Ihnen bekannt gegeben werden.
Entwarnung 1 Minute gleichbleibender Dauerton
Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute bedeutet "Entwarnung". Die Gefahr ist vorbei. Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen im täglichen Lebensablauf geben kann.
Signal für den Einsatz der Feuerwehr
Das Signal für den Einsatz der Feuerwehr ist von den Zivilschutzsignalen aufgrund seiner kurzen Tonfolge leicht zu unterscheiden. Mit einem dreimaligen Dauerton von 15 Sekunden werden die Feuerwehrkräfte zu einem Einsatz zusammengezogen. Die Bedeutung der Sirenensignale finden Sie auch im öffentlichen Telefonbuch.
Da durch diese Signale nicht auf die Art der Gefahr und auf die richtigen Verhaltensmaßnahmen hingewiesen werden kann, müssen nähere Informationen über Radio (Lokalsender) oder Fernsehen eingeholt werden.
Die Warnung bei Störfällen
Bei kleineren und örtlich sehr begrenzten Unfällen, wie es auch Transportunfälle oder Unfälle in Industrieanlagen sein können, kann diese Warnung und Information auf mehrere Arten erfolgen:
- Sirenensignal durch firmeneigene Sirenen
- Sirenensignal durch Feuerwehrsirenen
- Lautsprecherdurchsagen durch die verursachende Firma Lautsprecherdurchsagen durch Feuerwehr, Polizei oder Gendarmerie
Sofortiges Handeln ist erforderlich
Gerade bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen ist ein sofortiges Handeln der betroffenen Bevölkerung unbedingt erforderlich, da bereits der Vorgang von der Unfallfeststellung, über die Unfallmeldung bis zur Auslösung der Warnung und Alarmierung unvermeidbarerweise eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Wenn sie daher einen solchen Unfall sehen oder hören, bzw. Gerüche wahrnehmen, die einen solchen Unfall vermuten lassen, warten sie nicht auf die Alarmauslösung, sondern ergreifen sie sofort ihre persönlichen Schutzmaßnahmen. Dies gilt umso mehr, wenn sie in der Nähe gefährlicher Betriebe oder von Hauptverkehrsverbindungen wohnen.
Wichtige Informationen bei Störfällen
Nur wer rasch, sachgerecht und umfassend informiert ist, hat in Katastrophenfällen gute Voraussetzungen für eine persönliche Schadensbegrenzung. Nach einer Alarmierung über das Warn- und Alarmsystem ergehen deshalb über Hörfunk und Fernsehen wichtige Informationen, die sowohl einen genauen Bericht über die Störfallsituation als auch Empfehlungen und Anweisungen für das richtige Verhalten beinhalten.
Die behördlichen Empfehlungen und Schutzmaßnahmen werden bei größeren Ereignissen durch ein Behördliches Krisenmanagement auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene koordiniert. Damit Informationen rasch an die Öffentlichkeit weitergegeben werden können, sind der ORF und die Austria Presse Agentur in dieses Krisenmanagement eingebunden. Neben der Information über Rundfunk und Fernsehen, der in solchen Fällen wegen der Möglichkeit einer sofortigen Berichterstattung die größte Bedeutung zukommt, können im Bedarfsfall noch zusätzliche Einrichtungen, wie eine Auskunftsstelle oder ein Tonbanddienst aktiviert werden. Die Telefonnummern, unter denen diese Einrichtungen zu erreichen sind, werden im Anlassfall ebenfalls über Hörfunk und Fernsehen bekannt gegeben.
Weitere Artikel zu diesem Thema:
- Das Warn- und Alarmsystem
- Information im Fall eines Strahlenalarms
- Verhalten bei Notfällen
- Erdbebendienst in Österreich - aktuell
- Euronotruf 112