Löschhilfe bei Bränden
Brand/ Feuer/ Explosion/ Dämpfe
Unter Erweiterter Löschhilfe versteht man jene Löschmaßnahmen, die vor Eintreffen der Feuerwehr entsprechend einem vorbereiteten Organisationsschema von hiefür geschulten und hierzu bestimmten Personen mit Löschgeräten durchgeführt werden können.
Die meistverwendeten Mittel der Erweiterten Löschhilfe sind:
mindestens 30 m formfesten Schlauch und absperrbarem Strahlrohr.
Aufbewahrungsorte von Löschgeräten und Hydranten sind nach ÖNORM Z 1000 mit Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung zu kennzeichnen.
Die Einsatzbereitschaft der Löschgeräte ist regelmäßig zu kontrollieren, festgestellte Mängel sind sofort zu beheben. Tragbare Feuerlöscher und Löschgeräte sind alle 2 Jahre überprüfen zu lassen. Die Überprüfung wird am Gerät mit einer Prüfplakette dokumentiert.
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