Aktuelles
Sicheres Skifahren und Snowboarden
Wichtigster Bestandteil, um beim Skifahren und Snowboarden sicher unterwegs zu sein, ist selbstkontrolliert zu fahren. Beachten Sie die Pistenregeln und informieren Sie sich vorab über den Lawinenlage- und Wetterbericht. Stimmen Sie Ihre Fahrlinie und Ihre Fahrgeschwindigkeit auf Gelände, Schneeverhältnisse, Wetter, Präsenz anderer Personen und nicht zuletzt auf das eigene Können und die eigene Kondition ab.Aufwärmen!
Machen Sie Bewegungsübungen vor Beginn des Sports und starten Sie gemütlich. Machen Sie ausreichend Pausen und nehmen Sie Ermüdungsanzeichen ernst!
Beachten Sie Hinweistafeln und Informationen
Pistenkennzeichnungen, Warnschilder, Sperrtafeln und Richtungsweiser sind zu Ihrer Sicherheit und Information aufgestellt. Sperrtafeln sind unbedingt zu beachten.
Lawinenlage- und Wetterbericht beachten
Informieren Sie sich vorab über den Lawinenlagebericht und den Wetterbericht.
Lawinenwarndieste
Lawinenwarndienst Niederösterreich
Lawinenwarndienst Oberösterreich
Alpin-Notruf 140
Unter der Notrufnummer des Österreichischen Bergrettungsdienstes (140) erreichen Sie in Notfällen die Bergrettung
Ausrüstung regelmäßig kontrollieren
Lassen Sie Ihre Sicherheitsbindung und Skiausrüstung von einem Fachmann überprüfen und einstellen
Skifahren nur mit Helm!
In Österreich gilt in einigen Bundesländern eine Skihelmpflicht für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Aber auch Erwachsene sollten einen Skihelm tragen, denn die Wucht eines Aufpralls kann gedämpft werden. Informieren Sie sich über einen richtigen Skihelm beim Fachhändler
Mit Abstand fahren Sie am besten!
Die meisten Kollisionsunfälle sind vermeidbar, wenn die Beteiligten zueinander einen ausreichenden Abstand halten. Snowboarder fahren eine andere Fahrlinie als Skifahrer.
Vorrang hat der vordere und langsamere Skifahrer!
Der vordere Skifahrer sieht nicht nach hinten. Der Hintere und Schnellere kann sich auf ihn einstellen, aber nicht umgekehrt.
Achtung vor dem Pistenrand!
Nur innerhalb der Pistenränder
gibt es einen vom Pistenhalter vorsorglich gesicherten Skiraum. Jeder Benützer
sollte so fahren, dass er weder absichtlich noch unabsichtlich (Sturz,
Ausweichbewegung) über den Pistenrand hinausgerät. Alle angrenzenden Bäume
entlang der Piste können nicht abgesichert werden.
- Nicht in gesperrte Hänge einfahren (Lawinengefahr = Lebensgefahr)!
- Kein Alkohol auf der Piste!
- Gefahrenvermeidung setzt Gefahrenbewusstsein voraus!
Die FIS-Pistenregeln
Die zehn FIS-Regeln sind allgemeine Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbandes FIS für Skifahrer und Snowboarder. Sie gelten weltweit auf allen Skipisten und jeder Wintersportler sollte diese Regeln kennen und beachten.
1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Wintersportler muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Wintersportler muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Wintersportler muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer/Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren und Anfahren
Jeder Wintersportler, der in eine Abfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
Jeder Wintersportler muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abfahrt
Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Wintersportler muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Wintersportler zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Wintersportler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Bild: © Hans-Peter Reichartz / PIXELIO