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Bundeskriminalamt: Nicht alle Streiche zu Halloween sind straffrei
Jedes Jahr zur Halloween am 31. Oktober steigt die Zahl der Sachbeschädigung. Das Bundeskriminalamt (.BK) setzt daher zu Halloween auf die Aufklärung der Kinder und Jugendlichen durch ihre Eltern und gibt Ihnen Tipps, wie Sachbeschädigungen vermieden werden können.Halloween: "Süßes sonst gibt´s Saures"
Am 31. Oktober 2015 gegehn wieder zahlreiche, verkleidete Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus, um Süßigkeiten zu sammeln. "Trick or Treat" beziehungsweise "Süßes sonst gibt´s Saures", wird von den Kindern und Jugendlichen gefordert. Bleiben dieHaus- und Wohnungstüren jedoch verschlossen, wird den Bewohnern ein Streich gespielt. Jedoch sind nicht alle Streiche, die bei Halloween begangen werden, straffrei.
Kinder über strafbare Handlungen aufklären
Das Bundeskriminalamt empfiehlt daher den Eltern und Erziehungsberechtigten, ihre Kinder bereits vorab über mögliche strafbare Handlungen aufzuklären. Erfahrungsgemäß sind rund um Halloween immer mehr Sachbeschädigungen als im Jahresdurchschnitt zu verzeichnen.
Strafbar und verboten ist unter anderem:
- das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern;
- das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen;
- das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster;
- das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen;
- das Zerstören von Blumenbeeten;
- das Auskippen von Mülltonnen;
- das tatsächliche Bedrohen von Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben;
- das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher sowie
- Lärmbelästigungen von Anwohnern
Jugendliche unter 14 Jahren können noch nicht strafrechtlich belangt
werden. Der Geschädigte kann zivilrechtliche Forderungen und die
Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein
Bericht an das zuständige Jugendamt.
Das Bundeskriminalamt warnt vor Sachbeschädigungen und Ruhestörungen und empfiehlt folgende Maßnahmen:
- Stellen Sie Autos, Motorräder, Fahrräder usw. in Garagen oder auf geschützten Abstellplätzen ab.
- Lassen Sie Gegenstände wie Gartenmöbel und Spielsachen nicht im Freien (Gärten, Terrassen, usw.).
- Entfernen Sie brennbare Materialien aus Ihren Postkästen.
- Sorgen Sie für Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten (eventuell in Verbindung mit Bewegungsmeldern).
Quelle und weitere Informationen
Bild: © Tim Reckmann / PIXELIO