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Sicheres Skifahren nur mit Helm!
In Österreich gilt in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien eine Skihelmpflicht für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Der Helm sollte aber nicht nur von Kindern getragen werden, auch Erwachsene sollten einen Skihelm tragen. Denn der Helm bringt einen wesentlichen Vorteil: Die Wucht des Aufpralls wird gedämpft. Der Helm schützt nicht vor Stürzen selbst, aber die Unfallfolgen können jedoch drastisch gemildert werden. Viele Skiunfälle passieren ohne Einwirkung anderer Personen. Doch Helm ist nicht gleich Helm und beim Kauf gibt es einige Dinge beachten!Worauf Sie beim Helmkauf achten müssen:
- Der Helm muss die Sicherheitsanforderungen der europäischen Norm EN 1077 (Klasse A: Vollschalenhelme, Klasse B: Halbschalenhelme) erfüllen
- Möglichst zu Hartschalenhelmen aus stabilem Kunststoff greifen
Weiche Helme sind den Belastungen beim Ski- und Snowboardsport
nicht gewachsen - Darauf achten, dass der Helm auch mit einer Ski- oder Sonnenbrille
bequem zu tragen ist - Vor dem Kauf den Kopfumfang messen. Dazu muss das Messband über die Stirne und oberhalb der Ohren angelegt werden
- Helme sollte man immer persönlich anprobieren - nehmen Sie sich dafür genügend Zeit
- Lassen Sie sich von FachverkäuferInnenausführlich beraten
- Bei Kindern besonders auf einen guten Sitz und Komfort achten. Ist
der Helm unbequem, tragen ihn die Kleinen nicht - Bei Kindern spielt auch die Optik bzw. die Farbe eine große Rolle - nehmen Sie einen Helm, der die Sicherheitsanforderungen und den Vorstellungen ihres Kindes entspricht
- Den Helm beim Probieren richtig aufsetzen, den Kinnriemen
festziehen und versuchen, diesen mit einer Rollbewegung nach
vorne auszuziehen. Er darf sich nicht abstreifen lassen - Achten Sie auf das Gewicht des Helms
- Das Fabrikationsdatum kontrollieren. Ein veraltetes Modell bietet
eventuell nicht genügend Schutz - Zur Reinigung verdünnte Seifenlösungen benutzen – niemals
Lösungsmittel. Diese können den Helm beschädigen und damit
ist der Schutz möglicherweise nicht mehr richtig gewährleistet
Bild: © Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / PIXELIO