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Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahren
Ab heute, 31. Mai 2011, tritt in Österreich das neue Gesetz in Kraft, bei dem Kinder bis zum 12. Lebensjahr einen Helm beim Radfahren tragen müssen. Dieses Gesetz soll dafür sorgen, dass es zur Senkung der Kopfverletzungen im Straßenverkehr kommt.
Die Radhelmpflicht gilt für Kinder wenn sie selbst Radfahren und auf einem Fahrrad oder Fahrradanhänger mitgeführt werden. Vorerst wird es bei Nichteinhalten des neuen Gesetzes jedoch keine Strafen geben. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) möchte hier mit bewusstseinsbildenden Maßnahmen arbeiten.
Bei der SAFETY-Tour - der Kindersicherheitsolympiade des Österreichischen Zivilschutzverbandes (ÖZSV) - ist ein eigener Sicherheitsbewerb der Vorbeugung von Kopfverletzungen beim Radfahren gewidmet. Hier erlernen die Kids - selbstverständlich mit Helm - bei einem Slalomparcours wie man durch geschicktes und sicheres Radfahren einen Unfall vermeidet.
Peter Ringelmann, Rad-Instruktor des ARBÖ gibt in der Zeitung „Österreich " folgende Tipps zum Helmkauf.
Richtiger Sitz
Der Helm sollte Stirn, Schläfen und Nackenbereich abdecken
Verschluss
Der Schließmechanismus sollte für die Kids leicht zu öffnen sein. Der Verschlussriemen darf nie zu locker eingestellt werden
Belüftung
Da Kinder leicht schwitzen, ist eine gute Helm-Durchlüftung sehr wichtig. Sonst nehmen die Kleinen den Schutz schnell wieder ab
Grelle Farben
Kids tragen lieber bunte Helme, außerdem erhöhen Leuchtfarben die Sichtbarkeit bei düsteren Lichtverhältnissen
Kaufentscheidung
Kinder sollten beim Kauf mit dabei sein und den Helm gleich im Geschäft probieren
5 Jahre
Helme sollten alle fünf Jahre getauscht werden. Materialermüdung und Haarrisse könnten auftreten
Bild: © M. Muecke (www.kankuna.de)