Die neue Kennzeichnung ist am 20. Jänner 2009 in Kraft getreten und das alte System kann noch während der Übergangszeit angewendet werden. Ab 1. Dezember 2010 müssen Stoffe gemäß CLP eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Stoffe die bereits im Umlauf sind können 2 Jahre lang mit der alten Einstufung abverkauft werden.
Für Gemische gilt der 1. Juni 2015 als Umstellungstermin.
Das neue Einstufungs- Und Kennzeichnungssystem kann aber bereits angewendet werden.
Das neue System bringt folgende Änderungen mit sich:
- Neue Gefahrenklassen und –katergorien für physikalisch-chemische Gefahren sowie für Gesundheits- und Umweltgefahren werden eingeführt.
- Kriterien für eine Einstufung unterscheiden sich in vielen Fällen von den bisherigen europäischen Vorschriften
- Konzentrationswerte für die Einstufung werden verschoben
- Die Methodik zur Einstufung von Gemischen erfolgt nach teilweise geänderten Verfahren.
Die neuen Signalwörter auf dem Kennzeichnungsetikett werden künftig folgendermaßen lauten:
- GEFAHR: schwerwiegende Gefahrenkategorie
- ACHTUNG: weniger schwerwiegende Gefahrenkategorie
In Österreich müssen die neuen Gefahrenhinweise (Hazard Statements) und Sicherheitshinweise (Precautionary Statements) stets in deutscher Sprache erfolgen.
Neue Kennzeichnung für Chemikalien als PDF:
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Verätzungen und Vergiftungen
- Gifte: Besondersgefährlich für Kinder
- Gefährliche Stoffe: Auswirkungen
- Sicherheit von A - Z
