Brauchtumsfeuer - Regeln zum Abbrennen
An sich ist das punktuelle Verbrennen biogener Materialien aus dem Hausgartenbereich ganzjährig verboten. Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen Osterfeuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen (z.B. Vereine, Straßen- und Dorfgemeinschaften sowie im Sinne der religiösen Bedeutung).Hiezu bedarf es einer schriftlichen Anmeldung (Name, Anschrift, Tel.-Nr., genaue Angabe der Feuerstelle z.B. auf der Wiese neben dem Anwesen, Parz.Nr., KG) im Stadtgemeindeamt Bleiburg, 1. Stock, Abt. Buchhaltung, Herr Bernhard Jamer, Auskünfte unter Tel. +43 (0)4235/2110 DW-26 oder bernhard.jamer@ktn.gde.at
Achtung: Anmeldeschluss Donnerstag, 9. April 2020