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Präventionsmaßnahmen - Betrugshandungen: "Nichten- und Neffentrick"
Betagte, im Besonderen allein stehende Menschen sind die Hauptzielgruppe von Betrügern im häuslichen Bereich, die mit dem so genannten Neffen- bzw. Nichtentrick aufwarten.
Die Vorgehensweise der Täter spielt sich immer auf ähnliche Art ab.
Ist das Opfer erstmal auserkoren, erhält es einen Telefonanruf. Der "Anrufer" meldet sich ohne Namensnennung und erkundigt sich nach dem Wohlbefinden des Betroffenen. Sehr einsame Menschen sind in der Regel über die nette, persönliche Ansprache überaus erfreut und gehen von vornherein davon aus, dass es sich beim Anrufer um einen Verwandten oder guten Bekannten handelt. Fragt der oder die Betroffene nach, wer am anderen Ende der Leitung sei, wird vorwurfsvoll die Gegenfrage gestellt, ob man ihn denn nicht erkenne. Die Opfer zählen dann Namen nahe stehender Personen auf, aus denen der Betrüger einen wählt und bestätigt, dass er das sei. Im weiteren Verlauf des Gespräches schildert der Täter beispielsweise eine finanzielle Notlage und bittet darum kurzfristig Geld ausleihen zu können.
Erhält der Betrüger die Zusage, gibt er vor den vereinbarten Betrag wegen irgendwelcher Terminkollisionen nicht selbst abholen zu können und dass er deshalb einen Freund vorbeischicken werde. Die Geldübergabe findet größtenteils in der Wohnung des Opfers statt. Der angekündigte Freund nimmt das Geld in Empfang. Gelegentlich werden auch Quittungen durch die Täter ausgestellt. Es kommt nicht selten vor, dass bei derartigen Taten die Opfer ihre gesamten Lebensersparnisse verlieren.
Empfehlung der Kriminalprävention:
Eine Information der Stadtleitung Baden des NÖ Zivilschutzverbandes im Rahmen des SIZ (Sicherheits-Informations-Zentrum) der Stadtgemeinde Baden. 2012-07-05/E.O.
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